ArchivDeutsches Ärzteblatt31-32/2007Umfrage: Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

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Umfrage: Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

EB

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LNSLNS Mit den Qualitätsmanagement(QM)-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werden die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Bisher sind die Vorgaben noch relativ „weich“. Die Wahl des QM-Systems ist frei, der Einführungszeitraum umfasst zwei Jahre für die Planung, zwei weitere für die Umsetzung und nochmals ein Jahr für eine Selbstbewertung. Auch gibt es bisher keine Pflicht zur externen Zertifizierung.
Bei den Ärzten werden die Richtlinien recht unterschiedlich aufgenommen. Die Reaktionen reichen von großem Engagement bei der Entwicklung eines eigenen Qualitätsmanagements über das „pflichtgemäße“ Ausfüllen von vorgefertigten Formularen bis hin zur Ablehnung.
Die Fachgruppe Gesundheitsökonomie im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (Internet: www.fg-ge sundheitsoekonomie.bdvb.de), die die Entwicklungen im Gesundheitswesen aus neutraler Sicht verfolgt, hält es für wichtig, für den weiteren Prozess die Einschätzungen und bisherigen Erfahrungen der Ärzte und Zahnärzte aufzunehmen und zu berücksichtigen. Deshalb führt die Fachgruppe eine Umfrage durch. Ärzte, die sich an der Umfrage beteiligen wollen, können von der Homepage einen Fragebogen abrufen und den ausgefüllten Fragebogen an folgende Adresse schicken: Beratung und Service Haseleu, Bismarckstraße 142, 47057 Duisburg, Fax: 02 03/3 06-14 83, E-Mail: uh12345@bdvb.de. Die Ergebnisse der Umfrage, die noch bis Ende September 2007 läuft, werden auf der Jahresveranstaltung der Fachgruppe mit Vertretern der Politik, der Ärzteschaft und der QM-Anbieter am 26. Oktober 2007 in Duisburg diskutiert und anschließend veröffentlicht. EB

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