MEDIZIN: Referiert
Nach Beinvenenthrombose oder Lungenembolie 3 Monate antikoagulieren


Grafische
Darstellung
einer tiefen
Beinvenenthrombose
(TVT) der
V. femoralis
links.
mauritius images / Phototake
mauritius images / Phototake
Die British Thoracic Society hat die Ergebnisse einer prospektiven randomisierten Studie vorgestellt, an der 46 Kliniken teilnahmen (1). Nach Zufallskriterien wurden 369 Patienten mit TVT und/oder LE 3 Monate, 380 Studienteilnehmer 6 Monate lang nach dem akuten Ereignis antikoaguliert; der Zielwert des INR lag zwischen 2,0 und 3,5. Alle Patienten wurden 1 Jahr lang nachbeobachtet. Schlechte Zielwerte in den ersten 3 Monaten waren in beiden Gruppen mit 13 % beziehungsweise 11 % etwa gleich häufig, in der 6-Monatsgruppe sank dieser Wert auf 4 %. Die Zahl der Komplikationen innerhalb eines Jahres war in beiden Gruppen weitgehend identisch mit Tod durch Lungenembolie in 0,5 % beziehungsweise 0,8 %. Keine Rückbildung, eine Progression oder eine Rezidivthrombose dokumentierten die Wissenschaftler in 8 % beziehungsweise 7 % und schwere Blutungen in 0 % und 2 % der Fälle. Die Komplikationsquote lag bei dreimonatiger Antikoagulation bei 8 %, bei sechsmonatiger Antikoagulation bei 9 %. Bei der sechsmonatigen Antikoagulation gab es einen leichten Trend zu einer besseren Verhinderung thromboembolischer Komplikationen, allerdings entwickelten sich auch mehr schwere Blutungen. Die Empfehlung, dass eine dreimonatige Antikoagulation nach einer TVT und/oder LE ausreicht, entspricht im Übrigen auch den deutschen von Hach-Wunderle et al. 2005 veröffentlichten Leitlinien (2). w
1. Campbell IA et al.: Anticoagulation for three versus six months in patients with deep vein thrombosis or pulmonary embolism, or both: a randomised trial. BMJ 2007; 334: 634–37.
E-Mail: jan.campbell@cardiffandvale.wales.nhs.uk
2. Hach-Wunderle V et al.: Interdisziplinäre S2-Leitlinie: Diagnostik und Therapie der Bein- und Beckenvenenthrombose und der Lungenembolie. VASA (Zeitschrift für Gefäßkrankheiten/Journal for vascular diseases) 2005; 35: Suppl. 66. E-Mail: Hach-Wunderle@t- online.de
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