

Heimliche
Vaterschaftstests
sollen im neuen
Gesetz verboten
werden.
Foto: ddp
Die Bundesregierung plant nun zwei Wege: ein Verfahren zur Klärung der Abstammung, das zweifelnden Vätern, Müttern und Kindern offensteht, und eines zur Anfechtung der Vaterschaft. Die Klärung der biologischen Herkunft soll an keine Bedingungen geknüpft sein: „Die Betroffenen müssen die Entnahme der Proben dulden“, teilte das Bundesjustizministerium mit. Willigen nicht alle Beteiligten ein, können Familiengerichte die Gutachten verfügen. Anders als bei der bisherigen Anfechtung der Vaterschaft könnte der Mann der rechtliche Vater bleiben, auch wenn er nicht der biologische ist.
Er könnte aber auch die Vaterschaft anfechten, etwa um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Um das Kind zu schützen, soll es sowohl für die Klärung der Vaterschaft als auch für die Anfechtungsklage eine Härtefallklausel geben: Würde das minderjährige Kind die Situation vermutlich nicht verkraften, könnten die Verfahren ausgesetzt werden. Heimliche Vaterschaftstests möchte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Gendiagnostik-Gesetz verbieten. Das Bundesverfassungsgericht sieht durch klandestine Tests das Recht auf Selbstbestimmung verletzt. Vor Gericht sind solche Tests wertlos. NSI
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