

Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung die Organisationstruktur der Unfallversicherer sowie das Leistungsrecht reformieren. Vor allem bei den geplanten Neuerungen des Leistungsrechts aber sieht man in den Koalitionsfraktionen Nachbesserungsbedarf. Mit der dort anvisierten Änderung sollten Geschädigte, die nach einem Unfall oder einer Krankheit noch arbeiten können, finanziell etwas schlechter gestellt werden. Im Gegenzug sollten schwere Fälle mehr Zuwendungen aus der Unfallversicherung erhalten. Im „Focus“ warnte der Vorsitzende des Sozialausschusses im Bundestag, Gerald Weiß (CDU), davor, die Reform gänzlich von der Tagesordnung zu streichen. Man müsse sich aber Zeit für eine Prüfung nehmen. TB
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