BRIEFE
Arbeitsschutz: Widerspruch


1. Man sollte immer so operieren, „als ob“ der Patient (und übrigens man selbst) infektiös ist – das ist die Maxime. Das Wissen um die Infektiosität meines Patienten schützt mich keineswegs. Im Gegenteil: Es erhöht sogar mein Infektionsrisiko. Ob bewusst oder unbewusst: Ich arbeite dann „vorsichtiger“ und somit „anders“ als gewohnt, womit Fehler und Eigenverletzungen vorprogrammiert sind.
2. Auch heute noch werden positiv getesteten Patienten vielerorts Operationen „aus Gründen der Gefahren für den Operateur oder die Angestellten“ vorenthalten. Das ist unethisch. Die OP darf ich nur dann aufgrund der Infektiosität verweigern, wenn ich den Patienten mit seiner chronischen Virusinfektion durch die OP gefährden würde. Und nur wenn diese Frage im Raum steht, darf ich den Patienten auf Bestehen einer solchen Infektion testen (bzw. befragen).
Dr. med. Stephan Schlösser, Betriebsarzt,
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1,
44789 Bochum
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.