BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum zur Bundesempfehlung gemäß § 86 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Finanzierung der Leistungen und der Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Vakuumstanzbiopsien zum 1. Juli 2007


Die Nr. 5 der Protokollnotiz lautet korrekt:
Bei nachträglicher Rechnungslegung (01. Januar 2007 bis 30. Juni 2007) der Sachkosten im Zusammenhang mit der Vakuumstanzbiopsie erfolgt soweit möglich der Ausweis im Formblatt 3 im Zusammenhang mit der kurativen Diagnostik im Konto 400 Vorgang 79 sowie für die Früherkennungsdiagnostik im Konto 521 Vorgang 79. Die zahlungsbegründende Unterlage (Rechnungskopie) wird gesondert übermittelt.
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