MEDIZIN: Diskussion
Wie offen kann die Psychiatrie sein? Zwangseinweisungen in zwei innerstädtischen Berliner Bezirken: Schlusswort
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Herr Hess fragt weiter, ob in diesen Zahlen auch die vorläufigen behördlichen Unterbringungen enthalten sind. Dies ist der Fall. Nicht enthalten ist eine polizeiliche Zuführung von Patienten, die nicht zur gesetzlichen Unterbringung führt. Unser Artikel erörterte allerdings nicht die rechtlichen Abläufe bei einer Zwangsunterbringung, vielmehr ging es uns um deren alltägliche Praxis und mögliche Veränderungen in den letzten Jahren. Die psychiatrische Praxis der Zwangsunterbringung scheint dabei eher von Zeitgeist und Haltung der jeweiligen Einrichtung bestimmt als von rechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel die Öffnung der Akutstationen zeigt.
Interessenkonflikt
Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.
Anschrift für die Verfasser
Prof. Dr. med. Andreas Heinz
Dr. med. Dorothea von Haebler
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Charité Universitätsmedizin Berlin
Campus Mitte
Schumannstraße 20–21
10117 Berlin
E-Mail: dorothea.vonhaebler@charite.de
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