AKTUELL
Psychotherapeutenausbildung: Psychiatriejahr nicht ohne Vergütung


Für diese Tätigkeit fordert das PPiA-Netz eine Vergütung entsprechend der fachärztlichen Weiterbildung nach BAT IIa beziehungsweise TVöD 13. Das Netz wendet sich gegen die Bezeichnungen „Praktikanten“ und „Auszubildende“ während des Psychiatriejahrs. Ihrer Meinung nach handelt es sich nach dem abgeschlossenen Studium zum Diplom-Psychologen (Diplom-Pädagogen) um eine Weiterbildung zum „Fachpsychologen“ – vergleichbar mit der Weiterbildung zum Facharzt.
Ändert sich die Vergütung nicht, befürchten auch die Bundespsychotherapeutenkammer und der Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen e.V. (BDP) langfristig Nachwuchsprobleme. Neben dem Lebensunterhalt, der während der zumeist Vollzeittätigkeit in der Klinik weiterfinanziert werden muss, zahlen die Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung nämlich auch die Kosten für die Ausbildungsinstitute (200 bis 600 Euro monatlich) weiter. Den „Luxus Ausbildung“ können sich immer weniger leisten. PB
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.