ArchivDeutsches Ärzteblatt PP9/2007Psychotherapeutenausbildung: Psychiatriejahr nicht ohne Vergütung

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Psychotherapeutenausbildung: Psychiatriejahr nicht ohne Vergütung

Bühring, Petra

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LNSLNS Eine Gruppe engagierter Psychologischer Psychotherapeuten in Ausbildung (PPiA-Netz) fordert in einem offenen Brief an die Leitungen psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken in Deutschland eine tariflich angemessene Vergütung des sogenannten Psychiatriejahres. 57 Prozent der angehenden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) arbeiten während der 1 800 Stunden umfassenden praktischen Tätigkeit ohne Gehalt, ermittelte eine Studie von Busche, Mösko und Kliche (2006). Gemäß ihrer Qualifikation als Diplom-Psychologen (Diplom-Pädagogen bei KJP) würden die PPiAler jedoch in der Regel als vollwertige Stationspsychologen und -psychotherapeuten eingesetzt, und sie führten eigenverantwortlich psychotherapeutische Einzelgespräche und Therapiegruppen durch.
Für diese Tätigkeit fordert das PPiA-Netz eine Vergütung entsprechend der fachärztlichen Weiterbildung nach BAT IIa beziehungsweise TVöD 13. Das Netz wendet sich gegen die Bezeichnungen „Praktikanten“ und „Auszubildende“ während des Psychiatriejahrs. Ihrer Meinung nach handelt es sich nach dem abgeschlossenen Studium zum Diplom-Psychologen (Diplom-Pädagogen) um eine Weiterbildung zum „Fachpsychologen“ – vergleichbar mit der Weiterbildung zum Facharzt.
Ändert sich die Vergütung nicht, befürchten auch die Bundespsychotherapeutenkammer und der Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen e.V. (BDP) langfristig Nachwuchsprobleme. Neben dem Lebensunterhalt, der während der zumeist Vollzeittätigkeit in der Klinik weiterfinanziert werden muss, zahlen die Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung nämlich auch die Kosten für die Ausbildungsinstitute (200 bis 600 Euro monatlich) weiter. Den „Luxus Ausbildung“ können sich immer weniger leisten. PB

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