ArchivDeutsches Ärzteblatt PP9/2007Mitteilungen – über die Änderung der Bundesempfehlung gemäß § 86 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Leistungen der künstlichen Befruchtung gemäß § 27 a SGB V mit Wirkung zum 1. Oktober 2007

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mitteilungen – über die Änderung der Bundesempfehlung gemäß § 86 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Leistungen der künstlichen Befruchtung gemäß § 27 a SGB V mit Wirkung zum 1. Oktober 2007

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LNSLNS Aufgrund von Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wurden weitere Leistungen in die genannte Bundesempfehlung in den Absatz 1 aufgenommen. Es handelt sich um die postoperative Behandlung durch den Hausarzt (31600) sowie den belegärztlichen Eingriff mit der Leistung nach der Nr. 36272 (urologischer Eingriff der Kategorie Q2) mit der zugehörigen postoperativen Überwachung 3 (36503) und der zugehörigen Anästhesie oder Narkose 2 (36822).

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