

Die Beschlüsse der 100. bis 121. Sitzungen des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 1 SGB V a. F. sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner, soweit es sich um schriftlichte Beschlussfassungen gehandelt hat, veröffentlicht. Nach Abschluss aller Unterschriftsverfahren und nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.