BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/AMR in Anlage 8: Lifestyle-Arzneimittel – Intrinsa Vom 15. März 2007


15. März 2007 die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 15. März 2007 (BAnz. S. 5382), beschlossen:
I. Die Übersicht in Anlage 8 über die nach Nr. 18 der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossenen Fertigarzneimittel wird um die Indikation „Steigerung des sexuellen Verlangens“ und um eine Tabelle mit dem Wirkstoff „Testosteron“ und dessen ATC-Code „G 03 BA 03“ sowie das Fertigarzneimittel „Intrinsa“ ergänzt.
II. Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Köln, den 15. März 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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