ArchivDeutsches Ärzteblatt PP9/2007Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/AMR in Anlage 8: Lifestyle-Arzneimittel – Intrinsa Vom 15. März 2007

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/AMR in Anlage 8: Lifestyle-Arzneimittel – Intrinsa Vom 15. März 2007

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LNSLNS Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am
15. März 2007 die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 15. März 2007 (BAnz. S. 5382), beschlossen:

I. Die Übersicht in Anlage 8 über die nach Nr. 18 der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossenen Fertigarzneimittel wird um die Indikation „Steigerung des sexuellen Verlangens“ und um eine Tabelle mit dem Wirkstoff „Testosteron“ und dessen ATC-Code „G 03 BA 03“ sowie das Fertigarzneimittel „Intrinsa“ ergänzt.

II. Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Köln, den 15. März 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende

Hess

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