BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 130. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Oktober 2007


31362 Eingriff der Kategorie Y2: Phototherapeutische Keratektomie (PTK) gemäß Nr. 13 Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Obligater Leistungsinhalt
– Eingriff der Kategorie Y2 entsprechend Anhang 2
– Anpassung einer Verbandlinse
Fakultativer Leistungsinhalt
– Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt
– Kontrolle(n) der Verbandlinse
je Auge innerhalb von 21 Tagen einmal
berechnungsfähig 2485 Punkte
1.1. Aufnahme der Leistung nach der Nr. 31362 in den Anhang 3 zum EBM
31734 Postoperative Behandlung nach der Erbringung einer Leistung nach der Nr. 31362 bei Überweisung durch den Operateur
Obligater Leistungsinhalt
– Befundbesprechung
– Befundkontrolle(n)
Fakultativer Leistungsinhalt
– Verbandwechsel
– Tonometrie(n)
– Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie
einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 1280 Punkte
Die Leistung nach der Nr. 31734 ist im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 02300 bis 02302, 02310, 02340, 02341, 02360, 06350 bis 06352, 07340, 09360 bis 09362, 10330, 10340 bis 10342, 15321 bis 15324, 18340 und 26350 bis 26352 berechnungsfähig.
2.1. Aufnahme der Leistung nach der Nr. 31734 in den Anhang 3 zum EBM
31735 Postoperative Behandlung nach Erbringung einer Leistung nach der Nr. 31362 bei Erbringung durch den Operateur
Obligater Leistungsinhalt
– Befundbesprechung
– Befundkontrolle(n)
Fakultativer Leistungsinhalt
– Verbandwechsel
– Tonometrie(n)
– Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie
einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 410 Punkte
Die Leistung nach der Nr. 31735 ist im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 02300 bis 02302, 02310, 02340, 02341, 02360, 06350 bis 06352, 07340, 09360 bis 09362, 10330, 10340 bis 10342, 15321 bis 15324, 18340 und 26350 bis 26352 berechnungsfähig.
3.1. Aufnahme der Leistung nach der Nr. 31735 in den Anhang 3 zum EBM
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