ArchivDeutsches Ärzteblatt PP9/2007Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 226. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Kapitel 40 (gültig ab 1. Oktober 2007) zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der E-GO (Beschluss-Nr. 894) gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 86. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur vertraglichen Vereinbarung zu Kapitel 40 (gültig ab 1. Oktober 2007) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) des BMÄ

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 226. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Kapitel 40 (gültig ab 1. Oktober 2007) zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der E-GO (Beschluss-Nr. 894) gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 86. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur vertraglichen Vereinbarung zu Kapitel 40 (gültig ab 1. Oktober 2007) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) des BMÄ

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LNSLNS Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 226. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) den nachfolgenden Beschluss Nr. 894 zur Änderung bzw. Ergänzung der E-GO gefasst:

B 894. Zu Kapitel 40 der E-GO:

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
Gültig ab 1. Oktober 2007

1. Änderung der Nr. 3 der Präambel 40.1
3. Im kurativ-stationären (belegärztlichen) Behandlungsfall können die vom Krankenhaus zu tragenden Kostenpauschalen der Abschnitte 40.6, 40.8, 40.10, 40.11, 40.13 bis 40.16 von Belegärzten nicht berechnet werden.

2. Aufnahme eines Abschnitts 40.11
40.11 Leistungsbezogene Kostenpauschalen für ophthalmologische Eingriffe
40680 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung nach der Nr. 31362 513.00 Euro

Vorbehalt:
Die Unterschriftsverfahren zu den Beschlussfassungen wurden eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.

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