ArchivDeutsches Ärzteblatt37/2007Mitteilungen: Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung – Zweite Förderphase – Ausschreibung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer

Mitteilungen: Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung – Zweite Förderphase – Ausschreibung

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LNSLNS I. Hintergrund
Die Bundesärztekammer hat auf der Grundlage eines Beschlusses des 108. Deutschen Ärztetags 2005 ein Programm zur Förderung der Versorgungsforschung aufgelegt. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit von insgesamt sechs Jahren und zielt darauf ab, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine verbesserte Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen.
Die für die Bundesärztekammer maßgeblichen Überlegungen zur Förderung der Versorgungsforschung sind in einem Rahmenkonzept1 niedergelegt. Auf die Anlage des Rahmenkonzepts „Definition und Abgrenzung der Versorgungsforschung“2 wird besonders hingewiesen.
Nachdem 2005 zum ersten Mal zur Einreichung von Projektanträgen aufgefordert wurde, hat der 110. Deutsche Ärztetag 2007 nun die Ausschreibung einer zweiten Förderphase bewilligt und dem Beschluss folgende Überlegungen vorangestellt:
– Die durch die Bundesärztekammer finanzierte Versorgungsforschung soll von besonderer gesundheitspolitischer Relevanz für die Patientenversorgung und für die gesamte Ärzteschaft sein.
– Durch die Förderung von Projekten mit Modellcharakter soll eine Übertragbarkeit der Projektergebnisse befördert und ein Beitrag zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Versorgungsforschung geleistet werden. Ein wesentliches Kriterium für die Auswahl der zu fördernden Forschungsvorhaben wird daher das Transferpotenzial der Ergebnisse in die Fläche bzw. in andere Bereiche der gesundheitlichen Versorgung sein. Sofern sinnvoll, können Erfahrungen und alternative Versorgungsmodelle aus dem Ausland in die Betrachtungen einbezogen werden.
– Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen geeignet sein, auch im Sinne einer Politikberatung konkrete Hinweise auf Probleme der gesundheitlichen Versorgung und/oder Vorschläge zu deren Behebung bzw. zur Verbesserung der Versorgungssituation zu liefern.
– Die thematische Perspektive der „Physician Factors“, d. h. derjenigen Faktoren, die für die Arbeits- und Berufszufriedenheit sowie das professionelle Selbstverständnis von Ärzten maßgeblich sind, ist für die Förderinitiative der Bundesärztekammer von grundsätzlicher Bedeutung. Soweit sinnvoll, sollte dieser Aspekt daher bei der Bearbeitung der ausgeschriebenen Forschungsfragen mit berücksichtigt werden.
II. Thematische Ausrichtung
Es können Forschungsprojekte mit wissenschaftlich hoher methodischer Qualität gefördert werden, die relevante neue Erkenntnisse für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung bzw. von ausgewählten Patientengruppen erwarten lassen und zugleich Modellcharakter haben.
Projektanträge sollen zur Beantwortung der zu den folgenden Themenbereichen formulierten konkreten Fragestellungen geeignet sein:

1. Versorgungsstrukturen
1.1 Bedarfsplanung
1.2 Optimierung von sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen
1.3 Nutzen und Risiken von Telemonitoring-Verfahren
1.4 Auswirkungen einer stärkeren Einbeziehung nicht ärztlicher Gesundheitsberufe in Versorgungskonzepte

2. Steuerungsmechanismen
2.1 Ökonomische Anreizmechanismen
2.2 Versorgungssteuerung durch „Qualitätswettbewerb“ am Beispiel der „Qualitätsberichte“
Die konkreten Fragestellungen können auf der Homepage der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de/
versorgungsforschung als Gesamtdokument heruntergeladen werden.
Der Deutsche Ärztetag hat sich dafür ausgesprochen, die folgenden Patientengruppen und Versorgungsbereiche in den Fokus der Betrachtungen zu stellen:
– Versorgung der älteren Bevölkerung
– Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland
– Versorgung multimorbider Patienten
– Psychiatrisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Versorgung
– Versorgung gesundheitlich besonders gefährdeter („vulnerabler“) Gruppen von Kindern und Jugendlichen
Anträge zu den einzelnen Themenbereichen sollen (soweit in Bezug auf die Fragestellung sinnvoll) auf die Verbesserung der Versorgungssituation für diese Patientengruppen abzielen.
III. Projektbegleitung
Die geförderten Projekte werden durch einen Berichterstatter („Projektpaten“) aus dem Kreis der Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV) oder dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer kontinuierlich beglei-
tet. Der Förderempfänger muss sich mit einer Berichtspflicht gegenüber dem Berichterstatter und dem zuständigen Steuerungsgremium (SKV) in Form von allgemeinen oder spezifischen Projektberichten, Zwischenauswertungen, Dokumentationen und Auskünften, ggf. auch Visitationen, einverstanden erklären.
IV. Förderempfänger
Antragsberechtigt sind Mitarbeiter aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Praxen, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Institute) sowie Patientenorganisationen und Fachgesellschaften.
V. Förderzweck, Rechtsgrundlagen
Für die geförderten Vorhaben werden mit den Projektnehmern privatrechtliche Verträge geschlossen. Die Kostenkalkulation hat sich an den auf der Homepage der Bundesärztekammer abrufbaren Mustern3 zu orientieren.
VI. Fördervoraussetzungen
Projektleiter müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Sie müssen ihre Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Akzeptanz eines vorhabenbegleitenden Beratungsangebots erklären (vgl. Nr. III).
Von der Förderung sind grundsätzlich Projekte ausgenommen, die bereits im Rahmen anderer Förderaktivitäten substanziell gefördert werden, es sei denn, durch klar bestimmte Kooperationen können wesentliche Teilaspekte besonders prägnant bearbeitet werden.
VII. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Dem Projekt wird ein Zuschuss gewährt (Projektförderung). Eigenleistungen und ggf. Kofinanzierungen sind klar voneinander abzugrenzen. Die Laufzeit des beantragten Projekts darf drei Jahre nicht übersteigen. Die maximale Fördersumme aus Mitteln der Bundesärztekammer beträgt grundsätzlich 200 000 Euro für die Dauer der gesamten Projektförderung. Kooperationen mit anderen Mittelgebern sind grundsätzlich erwünscht; sie sind in Art und Umfang offenzulegen.
VIII. Sonstige Förderbestimmungen
Der Förderempfänger muss sich verpflichten, sämtliche Ergebnisse zeitnah internationalen Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren und/oder den der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglichen wissenschaftlichen Medien zur Veröffentlichung nach Projektabschluss anzubieten. (Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die frühstmögliche Information der Bundesärztekammer, werden im jeweiligen Fördervertrag geregelt.)
IX. Verfahren
IX.I
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die zuständige Geschäftstelle der Bundesärztekammer.
Bundesärztekammer
Dezernat VI
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Telefon: 0 30/40 04 56-4 67
Fax: 0 30/40 04 56-4 86
E-Mail: dezernat6@baek.de
Die ausführlichen Erläuterungen zur Ausschreibung sind im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/versorgungsforschung abrufbar.
IX.II
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Für eine erste Auswahl
(vgl. IX.III) Erfolg versprechender Projektansätze sind zunächst Antragsskizzen

bis zum 12. 10. 2007
postalisch in achtfacher Ausfertigung einzureichen, die vom vorgesehenen Projektleiter zu unterzeichnen sind. Zusätzlich sind die Projektskizzen in bearbeitbarer elektronischer Form einzureichen. Nähere Anforderungen zu den Inhalten der Antragsskizzen sind dem Anhang zu entnehmen.
Die Antragsskizzen sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen die zugrunde liegenden Hypothesen und Ziele darlegen sowie das geplante methodische und inhaltliche Vorgehen beschreiben. Der Umfang der Skizze ist auf maximal fünf DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) zzgl. Anlage (Literaturverzeichnis, Lebenslauf) zu begrenzen. Aus der Vorlage der Antragsskizzen und eventueller späterer Förderanträge (s. u.) können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die Auswahl der förderwürdigen Forschungsprojekte erfolgt in einem Wettbewerb, insbesondere auf der Grundlage folgender Kriterien:
- Relevanz in Bezug auf die Fragestellung
Die Forschungsprojekte sollen geeignet sein, die konkret ausgeschriebenen Fragestellungen auf wissenschaftlich hohem Niveau zu beantworten.
- Patientenorientierung und ärztliche Perspektiven
Die Forschungsprojekte sollen sich durch eine deutliche Patientenorientierung und/oder klare Perspektiven zur Untersuchung des ärztlichen Berufsalltags auszeichnen.
- Methodisch-wissenschaftlicher Ansatz
Die geförderten Forschungsprojekte müssen von hoher methodischer Qualität sein. Erforderliche Datenanalysen sollen verallgemeinerungsfähige Aussagen zu den o. g. Themenfeldern liefern.
- Transferpotenzial der Forschungsergebnisse/Verwertungsmöglichkeiten/Nachhaltigkeit der Maßnahme
Die zu erwartenden Ergebnisse müssen grundsätzlich geeignet sein, konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland aufzuzeigen.
- Vorleistungen
Die Antragsteller sollen für die entsprechenden Fragestellungen eine hohe Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorleistungen nachweisen.
- Interdisziplinarität und Kooperation (Potenzial zur Netzwerkbildung)
Von den geförderten Projekten sollten Impulse für eine interdisziplinäre Netzwerkbildung ausgehen. Dies kann sich auf die mögliche Kooperation mit Institutionen beziehen, die systematisch versorgungsrelevante Daten erheben.
- Berücksichtigung der „Physician Factors“
Die thematische Perspektive der „Physician Factors“, d. h. derjenigen Faktoren, die für die Arbeits- und Berufszufriedenheit sowie das professionelle Selbstverständnis von Ärzten maßgeblich sind, ist für die Förderinitiative der Bundesärztekammer von grundsätzlicher Bedeutung.
IX.III
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung ihrer Antragsskizzen schriftlich informiert. Ausgewählte Antragsteller werden voraussichtlich Anfang des Jahres 2008 zur Einreichung ausführlicher Förderanträge aufgefordert. Informationen und Unterlagen zu ausführlichen Förderanträgen werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Antragsteller versendet. Aus den Förderanträgen werden durch die Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung Forschungsprojekte mit überzeugenden Konzepten ausgewählt. Diese werden nach abschließender Prüfung entsprechend den unter Nummer IX.II genannten Kriterien dem Vorstand der Bundesärztekammer zur definitiven Förderentscheidung empfohlen.
Anhang:
Die Antragsskizzen sollen folgende Angaben enthalten:
 1. Name des Projektleiters und der beteiligten Wissenschaftler mit vollständiger Adresse (inkl. Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse)
 2. Thema des Antrags, Zuordnung zu einem oder mehreren der genannten Themenbereiche
 3. Darstellung der Ziele und Hypothesen
 4. eigene Vorarbeiten (für das Thema relevante Forschungsprojekte und Publikationen)
 5. Begründung der Relevanz des ausgewählten Themas („Burden of disease“, epidemiologische, ökonomische und gesundheitspolitische Bedeutung, Stand der Literatur)
 6. Beschreibung des Arbeitsprogramms (Hauptzielgrößen, Methoden, Instrumente, Messparameter, Datenquellen, Arbeitspakete, „Meilensteine“, Zeitplan)
 7. Zu erwartende verwertbare Ergebnisse (Interventionsansätze und Steuerungsinstrumente, Strategien zur Umsetzung in die breite Versorgung)
 8. Schätzung der beantragten Mittel, Eigenleistungen und Kofinanzierung
 9. Unterschrift(en)
10. Anlagen
– Literaturverzeichnis zum Untersuchungsthema (maximal fünf Titel, auch Fremdpublikationen)
– Kurzer tabellarischer Lebenslauf der beteiligten Wissenschaftler mit den fünf wichtigsten eigenen Publikationen der letzten Jahre

Berlin, 24. August 2007

Prof. Dr. med. Dr. h. c. J.-D. Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages

Prof. Dr. med. Dr. h. c. P. C. Scriba
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats
der Bundesärztekammer



1 vgl. www.bundesaerztekammer.de/downloads/Rahmenk.pdf
2 vgl. www.bundesaerztekammer.de/downloads/Definition.pdf

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