

Klagen Ärztinnen und Ärzte gegen den Entzug der Kassenzulassung, weil sie das 68. Lebensjahr erreicht haben, hat dies aufschiebende Wirkung. Das hat das Landessozialgericht Bayern entschieden (Az.: L 12 KA 835/06 KR ER). Das Gericht tritt damit der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Hessen entgegen. Für den Arzt bedeute dies, dass er – zumindest in Bayern – das Ende der Zulassung verzögern könne, sagte dazu der Wiesbadener Rechtsanwalt Maximilian Broglie. Die Zulassung gelte bis zum rechts- und bestandskräftigen Abschluss eines Rechtsbehelfsverfahrens weiter. Dies erscheine vor allem im Hinblick auf noch schwebende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sinnvoll. Dieser werde voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Rechtmäßigkeit von nationalen Altersgrenzen entscheiden. HK