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Reiseschutzimpfung: Einzelne Kassen übernehmen Kosten


Foto: Fotolia/Sven Hoppe
In Nordrhein müssen Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK), der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), der Gmünder Ersatzkasse (GEK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der Novitas Vereinigte BKK Reiseschutzimpfungen künftig nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
In Westfalen-Lippe können Versicherte der DAK, der TK und der GEK Reiseschutzimpfungen zulasten der Kassen durchführen lassen. Die Vergütung erfolgt außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung. Zu den Leistungen zählen Impfungen gegen Hepatitis A und B, Frühsommermeningoenzephalitis, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera, Gelbfieber sowie die Malariaprophylaxe.
Die KKH hatte sich Ende Juni als erste gesetzliche Krankenkasse in Nordrhein dazu bereit erklärt, Reiseschutzimpfungen als „Präventionsmaßnahme vor dem Auslandsaufenthalt“ als Satzungsleistung aufzunehmen. Vor dem Hintergrund des wachsenden internationalen Reiseverkehrs sei damit zu rechnen, dass reisebedingte Krankheiten zunehmen, hieß es vonseiten der KKH und der KVNo. MM
Schütte, Wilhelm
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