

Im Gegensatz dazu sehen die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgearbeiteten Eckpunkte für ein Präventionsgesetz die Einrichtung einer nationalen Präventionsstiftung vor. Diese soll von den Sozialversicherungen getragen werden und die Gesundheitsvorsorge mit jährlich 350 Millionen Euro finanzieren. Damit orientieren sich die Pläne des BMG an einem Gesetzentwurf von 2005, den die damalige rot-grüne Bundesregierung vorgelegt hatte. Das Präventionsgesetz hatte bereits den Bundestag passiert, scheiterte aber am Veto der Unionsländer im Bundesrat.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sagte mit Blick auf die Eckpunkte: „Wir sind gegen eine Stiftungslösung. Es macht keinen Sinn, einfach nur neues Geld einzusammeln und es anschließend umzuverteilen.“ Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz forderte, die Finanzmittel bei den Ländern zu bündeln, um deren Kompetenzen zu stärken. Abgelehnt wird die Stiftung auch von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine solche Einrichtung schaffe nur zusätzliche Bürokratie. Auch ließen die Eckpunkte einen Finanzierungsbeitrag des Bundes vermissen, kritisieren sie. SR
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