DÄ plus


Dem Bericht der Bundesregierung zufolge wird inzwischen der Großteil des Honorars, das an Ärzte und Zahnärzte ausgezahlt wird, von den regionalen Vertragspartnern vereinbart. Nur noch ein geringer Anteil werde im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) umverteilt. Die Unterschiede bei den Kopfpauschalen zwischen den Kassenarten hätten sich in den neuen Ländern deutlich verringert. Außerdem habe sich in den Jahren 2000 bis 2004 die Honorarsituation der Ärzte in den neuen Ländern deutlich verbessert.
Das Wohnortprinzip war am 1. Januar 2002 eingeführt worden. Es sieht vor, dass wie bei den anderen Kassenarten auch für die bundesweiten Betriebs- und Innungskrankenkassen regionale Vereinbarungen zur ärztlichen Vergütung abgeschlossen werden. Zuvor waren diese Vereinbarungen von den KVen und den Verbänden der Krankenkassen am Kassensitz – in der Regel in den alten Bundesländern – getroffen worden. EB
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