AKTUELL: Akut
Irritation bei Organtransplantationen


Dennoch ist ein für die Abrechnung mit ausländischen Patienten zuständiger UKSH-Mitarbeiter beurlaubt – nach Angaben des zuständigen Wissenschaftsministeriums ohne Zusammenhang zu den Vorwürfen. Das Transplantationszentrum war zuvor von ET gemahnt worden, es habe zu viele Patienten aus dem Ausland auf die Warteliste gesetzt. Die Zahl der Patienten, die ein Zentrum aus Ländern außerhalb von ET anmeldet, sollte fünf Prozent der postmortalen Transplantationen des Zentrums im Vorjahr nicht übersteigen. „Diese Regel ist ein Kompromiss, ein Verstoß bleibt ohne Sanktionen“, so Prof. Dr. jur. Hans Lilie (Halle), Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer (BÄK).
BÄK sieht Klärungsbedarf
Die BÄK sehe Klärungsbedarf zu der Frage, wer unter staatsbürger-, aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Aspekten als Organempfänger aus einem Nicht-ET-Mitgliedsland infrage komme. „Eine solche Definition ist Angelegenheit des Gesetzgebers“, sagte Lilie. Die BÄK begrüße eine Klarstellung im Transplantationsgesetz – auch dazu, ob und wenn ja, wie Obergrenzen festzulegen seien.
Mehr Sicherheit für Ärzte wünschen sich auch die Transplantationsmediziner selbst. Prof. Dr. med. Hans Jürgen Schlitt (Regensburg), stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Transplantationsgesellschaft, zum Deutschen Ärzteblatt: „Wir werden bedrängt von Patienten aus Nicht-ET-Mitgliedsländern. Ethisch vertretbar fände ich, wenn wir Personen, die während eines Aufenthalts in Deutschland ein Akutversagen eines Organs erleben, mit einem postmortalen Organ helfen können.“ Angesichts des eklatanten Organmangels halte er es aber für unangemessen, Patienten aus Nicht-ET-Ländern elektiv Lebern von postmortalen Spendern zu implantieren. Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze