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Hausarztstärkung: Bundesrat lehnt Gesetzentwurf ab


Foto: Becker & Bredel
Damit ist der Vorstoß der bayerischen Landesregierung gescheitert. Sie hatte im Rahmen des Entwurfs unter anderem vorgeschlagen, dass Hausärzte „ihre vertraglichen Angelegenheiten selbst und eigenverantwortlich“ in den Kassenärztlichen Vereinigungen regeln sollten. Diesen wiederum sollte der Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung untersagt werden. Zudem setzte sich die bayerische Staatsregierung dafür ein, dass für die neue Gebührenordnung der Vertragsärzte ein bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert für die hausärztliche und einer für die fachärztliche Versorgung vorgesehen wird. Ein entsprechender Vorstoß für ein Hausarztstärkungsgesetz war allerdings bereits während der Gesundheitsministerkonferenz der Länder im Sommer gescheitert.
Der Deutsche Hausärzteverband (BDA) hatte bei seiner Delegiertenversammlung Ende September für ein solches Gesetz plädiert und kritisierte die Entscheidung. „Dieses Gesetz nicht in den Bundestag einzubringen, ist aus hausärztlicher Sicht eine Katastrophe“, erklärte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. Der Hausärzteverband habe anhand valider Daten nachgewiesen, dass die hausärztliche Versorgung künftig nicht mehr gewährleistet sei, wenn die Leistungen nicht ausreichend vergütet würden. Rie
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