ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2007Krankenhäuser: 55 zusätzliche Fallpauschalen

AKTUELL

Krankenhäuser: 55 zusätzliche Fallpauschalen

Flintrop, Jens

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Fallpauschalensystems für das kommende Jahr geeinigt. Kernelement der Fallpauschalenvereinbarung 2008 ist der Fallpauschalenkatalog, der im nächsten Jahr 1 137 abrechenbare Pauschalen enthalten wird. Damit verfügt der überarbeitete DRG-Katalog über 55 zusätzliche Fallpauschalen.
Die Selbstverwaltungspartner sind sich einig, dass mit dem neuen Katalog das komplexe Behandlungsgeschehen in den Kliniken noch genauer abgebildet und dadurch adäquater vergütet werden kann. Verbesserungen seien etwa im Bereich der Intensivmedizin, der Kinderheilkunde und der Schlaganfallbehandlung erzielt worden. Dies gelte ebenfalls für die Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können. Für 2008 wurden insgesamt 115 Zusatzentgelte vereinbart – zehn mehr als im Jahr 2007.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2008 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 221 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch acht Universitätskliniken. Für die Berechnung der Fallpauschalen in Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von 2,8 Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. JF

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote