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Versicherungspflicht: Tausende noch ohne Krankenversicherung


Für Menschen ohne Krankenversicherung besteht seit der Gesundheitsreform eine Versicherungspflicht. Diese gilt seit dem 1. April für den Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung und seit 1. Juli für den Schutz durch einen Privatanbieter. Bei einem späteren Versicherungsbeginn müssen die Beiträge nach Angaben der Verbände nachgezahlt werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums waren im Jahr 2003 rund 188 000 Menschen ohne Versicherungsschutz. afp
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