ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2007Rabattverträge: Judasgeld
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Mittlerweile geht die Gängelei bei uns Ärzten ja in eine weitere Runde, und wir bekommen täglich neue Listen über Pharmafirmen, die mit der ein oder anderen Krankenkasse einen neuen Rabattvertrag geschlossen haben. Diese Listen sind zu berücksichtigen, da sonst erhebliche Regresse drohen werden. Die Spitze ist jedoch anscheinend immer noch nicht erreicht, mit geradezu perfiden Methoden die Ärzteschaft in Reih und Glied zu zwingen. Kürzlich bekam ich von einer Krankenkasse eine Patientenliste und Vorschläge für die Umsetzung der Beratungsoffensive, gekoppelt mit einer finanziellen Vergütung von zehn Euro für das Gespräch und zehn Euro nach Umsetzung des Medikaments auf das von der Krankenkasse gewünschte Präparat. Natürlich muss diese Liste, die mit der Bankverbindung des Arztes zu versehen ist und an die Kassenärztliche Vereinigung zu schicken ist, nicht unbedingt dort eingereicht werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das als extrabudgetäre Honorierung unserer Leistungen verstehen – arme Ärzte. Natürlich brennt es auch dem Unterzeichner unter den Nägeln, was das Kassenarzthonorar angeht, aber eine solche geradezu fiese Lösung bringt uns Ärzte doch im Gespräch mit den Patienten in ein sehr zwielichtiges Bild . . . Wenn wirkungsidentische Medikamente auf dem Markt sind mit günstigerem Preis für die Krankenkassen, dann sollten selbstverständlich diese Medikamente verordnet werden, aber doch bestimmt nicht durch Honorierung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Hier bereichern wir uns an Geldern der Versicherten und nennen dies auch noch Honorar. Diese Gelder sind den Versicherten zur Verfügung zu stellen, und sei es nur dafür, für zwei Quartale die zehn Euro Praxisgebühr nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Ich fordere die niedergelassenen Ärzte dazu auf, diesen Etikettenschwindel nicht mitzumachen!
Dr. med. Peter C. Rainer, Heinrichstraße 13,
36037 Fulda

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