EDITORIAL
Psychotherapie im Gemeinsamen Bundesausschuss: Entscheidungen ohne Experten


All das erfordert psychotherapeutischen Sachverstand. Im ungünstigsten Fall wird diese Kompetenz nach der Umstrukturierung des G-BA aber nur noch auf der Ebene der Arbeitsausschüsse zu finden sein, nicht mehr auf der politischen Ebene. Im Zuge der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber beschlossen, das Gremium im Sinne einer sektorübergreifenden Arbeit zu straffen (siehe „Hauptamtlich unparteiisch“ in PP, Heft 5/2007). Den Unterausschuss (UA) Psychotherapie mit seinen jetzigen Aufgaben und seiner heutigen Zusammensetzung wird es von Juli 2008 an vermutlich nicht mehr geben. „Wir verlieren unser Beschlussorgan und können dann gar nichts mehr gestalten“, klagt Hans-Jochen Weidhaas, alternierender Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie im G-BA, bei einem Symposium der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung. Dort stellte Regine Kleinert, AOK-Bundesverband, ein erstes Organigramm des künftigen G-BA vor. Danach wird die Psychotherapie wohl nur noch auf der Arbeitsebene des UA Methodenbewertung behandelt, eventuell auch im UA Qualitätssicherung. In diesen Ausschüssen findet aber nur ein Teil der für die Psychotherapeuten wichtigen Fragen ihren Platz, „die Grundarchitektur der Psychotherapie-Richtlinien hätte keine Heimat mehr“, kritisiert Dr. Christina Tophoven, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). So weit die Fachebene.
Auf der politischen Ebene des G-BA könnte künftig die psychotherapeutische Perspektive gänzlich fehlen. Von Juli 2008 an soll es nur noch eine sektorenübergreifende Beschlusskammer geben, nicht mehr – je nach Gegenstand – sechs verschiedene. Zu Fragen der Psychotherapie tagen und enscheiden bisher zehn Vertreter der Leistungserbringer (fünf Psychologische und fünf ärztliche Psychotherapeuten), zehn Krankenkassenvertreter, zwei unparteiische Mitglieder und der Vorsitzende. Künftig entscheiden die drei Letztgenannten nicht mehr ehren-, sondern hauptamtlich, gemeinsam mit fünf Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie einem Vertreter der Zahnärzte, zwei der Deutschen Krankenhausgesellschaft und zwei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV wird einen Hausarzt und einen Facharzt entsenden. Psychotherapeuten können allenfalls – mit viel Glück – einen dieser beiden vertreten. Wenn nicht, wird ein völlig Fachfremder über ihre Belange entscheiden.
Noch ist die Gremienstruktur nicht in trockenen Tüchern. Gespräche werden geführt. Bis Ende des Jahres muss sie vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden. Mögen die Sachargumente zum Tragen kommen.
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