AKTUELL
Psychotherapeuten: Verbot verdeckter Ermittlungen gefordert


Gespräche zwischen Therapeut und
Patient gehören zum Kernbereich privater
Lebensführung.
Foto: picture-alliance/Godong
Die BPtK verlangt deshalb, die Arbeit von Psychotherapeuten vor verdeckten Ermittlungen genauso zu schützen wie die von Seelsorgern, Verteidigern und Abgeordneten, deren Gespräche auch in Zukunft nicht abgehört werden dürfen. Gespräche zwischen Therapeut und Patienten gehörten zum Kernbereich privater Lebensführung, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch bei der Verfolgung von schweren Straftaten geschützt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht zählte zu diesem Kernbereich Gespräche mit Verteidigern und im Einzelfall auch Gespräche mit Ärzten. Ein Gespräch über einen Schnupfen sei danach nicht unbedingt schutzwürdig, ein psychiatrisches Therapiegespräch könne dagegen schon zum Kernbereich privater Lebensführung gezählt werden, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in dem Artikel „Balance zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz“ im Deutschen Ärzteblatt (Heft 33/2007). PB
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