ArchivDeutsches Ärzteblatt41/2007Arzneirabattverträge: AOK kann derzeit keine Zuschläge erteilen

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Arzneirabattverträge: AOK kann derzeit keine Zuschläge erteilen

Korzilius, Heike

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Foto: BilderBox
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Die AOK kann derzeit keine Arzneirabattverträge für 2008 und 2009 mit Pharmaunternehmen unterzeichnen. Das bestätigte die AOK Baden-Württemberg, die Verhandlungsführerin für die Allgemeinen Ortskrankenkassen ist. Der Grund hierfür sei, dass einzelne Firmen Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei verschiedenen Vergabekammern gestellt hätten. Der AOK zufolge beziehen sich die Anträge auf alle der 83 ausgeschriebenen Wirkstoffe.
Die Pharmafirmen vertreten die Ansicht, dass bei Rabattverträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmafirmen das Vergaberecht gilt. Ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband der Arzneimittelhersteller in Auftrag gegeben hatte, stützt diese Auffassung. Auch das Bundeskartellamt hatte entschieden, dass die Kassen öffentliche Auftraggeber sind. Das bedeutet, dass Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Aus Sicht der AOK sind die Einwände der Hersteller aus der Luft gegriffen. „Die Vorschriften des Kartellvergaberechts sind auf die Ausschreibung von Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nicht anwendbar“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christoph Hermann. Die Kassen seien weder öffentliche Auftraggeber, noch liege ein öffentlicher Auftrag vor. HK

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