ArchivDeutsches Ärzteblatt41/2007Gesetzliche Krankenversicherung: Durch Evolution zur Revolution

POLITIK

Gesetzliche Krankenversicherung: Durch Evolution zur Revolution

Richter-Reichhelm, Manfred

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LNSLNS Die Arbeitsgruppe „go 360“ plädiert für die Einführung individueller Gesundheits-Sparkonten. Mehr Eigenverantwortung, ein höheres Kostenbewusstsein und eine bessere Compliance seien zu erwarten.

Die Bundesregierung, der Bundestag und viele Experten sind sich einig: Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem mit einer hochwertigen Gesundheitsversorgung. Beklagt werden aber der teilweise ineffiziente Mitteleinsatz – nicht nur an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung –, Über- und Unterversorgung und erhebliche Unterschiede der Versorgungsqualität. Hingewiesen wird auch auf die Herausforderungen aus der zunehmenden Zahl älterer Menschen: das Generationenproblem. Erforderlich sei die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in seinen Angebotsstrukturen und auf der Finanzierungsseite.
Die Koalitionsfraktionen setzen auf einen stärkeren Wettbewerb. Wahltarife, größere Vertragsfreiheit der Krankenkassen, ein neues ärztliches Honorierungssystem, Kosten-Nutzen-Bewertungen der Arzneimittel, bessere Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor, Ausbau der integrierten Versorgung sowie Straffung der Verbandsstrukturen seien die geeigneten Lösungsansätze.
Insbesondere sollen die Krankenkassen eine kostengünstige Versorgung gewährleisten und kostensparende Tarife anbieten. Ein Rezept seien Selbstbeteiligungstarife, für die die Versicherten Prämien ihrer Kasse zurückerhalten. Aus dem Bundeshaushalt soll zudem eine anteilige Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geleistet werden: 1,5 Millarden Euro in 2008, drei Milliarden Euro in 2009 und ab 2010 ein noch höherer Bundeszuschuss sind vorgesehen.
Festzuhalten ist, dass die von vielen Experten geforderte Einführung einer Kapitaldeckung in der GKV mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nicht angepackt und eine Entscheidung zwischen Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie nicht getroffen wurden. Eine nachhaltige Lösung des Finanzierungsproblems ist somit nicht in Sicht, das Generationenproblem wurde nicht gelöst.
Das Konzept ist angelehnt an
außereuropäische Lösungen
Hier setzt die Arbeitsgruppe „go 360“* mit ihrem Vorschlag an, in die deutsche GKV ein persönliches Gesundheits-Sparkonto (GSK) einzuführen. Dieses Konzept lehnt sich an die außereuropäischen Lösungen der Medical Savings Accounts (MSA) an, die schon in Singapur und China, in Südafrika und den USA eingeführt sind und in Kanada, Australien und Malaysia vor der Tür stehen. Insbesondere können MSA einen Anreiz bieten zu mehr Eigenverantwortung sowie zu einem kostenbewussteren Umgang mit den Gesundheitsleistungen und zu einer höheren Compliance der Patienten führen. Sind doch als GKV-Systemschwächen ausgemacht: das „Vollkaskosystem“, das inverse Nachfrageverhalten, die fehlende Kostensouveränität der Patienten, die fehlende Transparenz, eine oft noch zu paternalistische Beziehung zwischen Arzt und Patient, eine arztinduzierte Nachfrage sowie die fehlende Compliance der Patienten.
In Abweichung von den eingeführten außereuropäischen MSA-Systemen schlägt die Gruppe „go 360“ eine modifizierte MSA-Lösung für Deutschland vor, die evolutionär und schrittweise in das bestehende GKV-System eingeführt werden kann und die die vom Gesetzgeber beschlossenen Neuerungen proaktiv nutzt. Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Reform beschlossen, dass in der GKV der Patient durch Selbstbeteiligungs-Wahltarife an seinem Krankheitsrisiko beteiligt werden soll, um so die Versicherungsbeiträge senken zu können. Als Rahmenkonzept für die Selbstbeteiligung empfiehlt „go 360“ das „Gesundheits-Sparkonto 360“ (GSK 360). Im Krankheitsfall wäre der zu zahlende Selbstbehalt von diesem Konto zu bezahlen. Der Aufbau des für die Finanzierung benötigten Guthabens kann ohne Mehrbelastung des bestehenden Gesundheitssystems erfolgen.
Zweisäuliges Ansparkonzept
Die Arbeitsgruppe empfiehlt ein zweisäuliges Ansparkonzept:
- Erste Finanzierungssäule: freiwilliges Ansparprogramm. Der GKV-Versicherte wählt einen Selbstbeteiligungstarif. Die Beitragseinsparungen zahlt er zum Teil oder ganz auf sein persönliches Gesundheits-Sparkonto ein. Die Guthabenhöhe wird von Jahr zu Jahr durch die Wahl immer höherer Selbstbehalte optimal (siehe Grafik 1).
Nach wie vor zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag in die GKV ein. Die Prämie für den Selbstbehalttarif fließt an den Arbeitnehmer zurück, der sie – in der Grafik partiell – auf sein Gesundheits-Sparkonto einzahlt. Solidarisch werden seine Gesundheitsausgaben jenseits der Selbstbeteiligungsgrenze aus der GKV finanziert. Abhängig von der Inanspruchnahme wächst sein persönliches Konto im Lauf der Jahre als Grundstock einer Kapitaldeckung stetig an.
- Zweite Finanzierungssäule: Nachwuchsförderung als demografische Rückstellung. Die zweite Säule entsteht aus einem staatlichen Förderungsprogramm für die nachwachsende Generation (siehe Grafik 2). Die vom Bund zugesagten finanziellen Mittel zur Förderung der Kinder werden im Gesundheitssystem gebunden. Alle Kinder – sowohl jene von gesetzlich als auch jene von privat krankenversicherten Eltern – erhalten jährlich staatliche Zahlungen auf ihr individuelles Gesundheitskonto. So steht jedem Kind des aktuellen Geburtenjahrgangs bei Vollendung des 18. Lebensjahres eine Basis für die Wahl einer hohen Eigenbeteiligung zur Verfügung. Das GSK 360 erhält so den Charakter einer demografischen Rückstellung und federt die finanziellen Effekte der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft ab.
Der Staat ist vor die Frage gestellt, ob er die Beitragssatzsubventionierung für die Erwachsenen bevorzugt oder Gesundheitssparkonten für die Kinder einführt. Er kann beispielsweise im Jahr 15 Milliarden Euro an Erwachsene zur Senkung ihres Beitragssatzes für die GKV transferieren oder jedem Kind 1 000 Euro im Jahr auf ein Gesundheitssparkonto einzahlen. Die erste Variante entlastet die aktiven Beitragszahler jetzt, die zweite die kommende Generation.
Das Konto: persönlich, attraktiv und zweckgebunden
Das Gesundheits-Sparkonto 360 ist ein individuelles Sparbuch, das ähnlich einem herkömmlichen Bankkonto funktioniert. Das Konto wird von der Krankenkasse verwaltet, verzinst und kann vererbt werden. Ist eine bestimmte Guthabenhöhe erreicht, werden dem Versicherten die Überschüsse ausgezahlt.
Das GSK 360 kann nur innerhalb des Gesundheitssystems in Anspruch genommen werden. Dabei bietet es sich an, das Konto für Zuzahlungen bei Selbstbeteiligungstarifen in Anspruch zu nehmen. Diskutiert werden kann, ob die Bezahlung von leistungskatalogfremden Sonderleistungen ab einer hinreichenden Guthabenhöhe statthaft ist.
Ein vom Versicherten eventuell gewünschter Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) wird durch das Gesundheits-Sparkonto 360 unterstützt. Das Konto bietet bei positivem Saldo die Möglichkeit, Guthaben als Altersrückstellungen zu nutzen. So kann ein GKV-Versicherter fortgeschrittenen Alters den künftigen PKV-Beitrag auf ein Niveau senken, welches dem eines Früheinsteigers entspricht.
Fazit: Das jetzige Gesundheitssystem kann schrittweise von der Überbeanspruchung der Solidarität zur Eigenverantwortung transformiert werden. Wo der Bürger seine Gesundheit selbst beeinflussen kann, verantwortet und finanziert er sie. Für hohe Risiken steht die Solidargemeinschaft in der Verantwortung. Die Generationengerechtigkeit wird erhöht.
Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm

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