ArchivDeutsches Ärzteblatt42/2007Hausarztvertrag in Bayern: Abschluss zwischen BKK und KV

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Hausarztvertrag in Bayern: Abschluss zwischen BKK und KV

Rieser, Sabine

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LNSLNS Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen für Bayern haben in München ihren Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung vorgestellt. „Ausschlaggebend war die Chance einer Qualitätsverbesserung in der Versorgung unserer Versicherten“, betonte Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK-Landesverbands Bayern. Ein Hausarztvertrag, der nur den Status quo der medizinischen Versorgung zusätzlich honoriere, bringe Versicherten keine Vorteile. „Mehrere Gemeinschaften niedergelassener Hausärzte wollten das Angebot der Betriebskrankenkassen annehmen und hatten daraufhin die KVB zum Abschluss ermächtigt“, erklärte KVB-Vorstand, Gabriel Schmidt.
Der Deutsche Hausärzteverband kritisierte den Vertrag. In Bayern habe sich die KV über die Meinung von fast 7 000 Hausärzten hinweggesetzt, urteilte der Verband. Diese hätten den Bayerischen Hausärzteverband damit beauftragt, einen Vertrag nach § 73 b SGV abzuschließen. Das Angebot der Betriebskrankenkassen sei dann aber als „Zumutung“ abgelehnt worden. „Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns fällt hiermit den Hausärzten im Kampf um ein gerechtes Honorar in den Rücken“, kritisierte Ulrich Weigeldt, neuer Bundesvorsitzender der Hausärzte.
Derzeit konkurrieren die KVen mit der Vertragsgemeinschaft des Deutschen Hausärzteverbands um Abschlüsse. Denn nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist eine Beteiligung der KVen an Hausarztprogrammen unter der Bedingung möglich, dass Gemeinschaften vertragsärztlicher Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, sie hierzu ermächtigen. Was genau unter solchen Gemeinschaften zu verstehen ist und wie die Mandatierung ablaufen muss, hat der Gesetzgeber allerdings offen gelassen. Rie

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