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Hausarztvertrag in Bayern: Abschluss zwischen BKK und KV


Der Deutsche Hausärzteverband kritisierte den Vertrag. In Bayern habe sich die KV über die Meinung von fast 7 000 Hausärzten hinweggesetzt, urteilte der Verband. Diese hätten den Bayerischen Hausärzteverband damit beauftragt, einen Vertrag nach § 73 b SGV abzuschließen. Das Angebot der Betriebskrankenkassen sei dann aber als „Zumutung“ abgelehnt worden. „Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns fällt hiermit den Hausärzten im Kampf um ein gerechtes Honorar in den Rücken“, kritisierte Ulrich Weigeldt, neuer Bundesvorsitzender der Hausärzte.
Derzeit konkurrieren die KVen mit der Vertragsgemeinschaft des Deutschen Hausärzteverbands um Abschlüsse. Denn nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist eine Beteiligung der KVen an Hausarztprogrammen unter der Bedingung möglich, dass Gemeinschaften vertragsärztlicher Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, sie hierzu ermächtigen. Was genau unter solchen Gemeinschaften zu verstehen ist und wie die Mandatierung ablaufen muss, hat der Gesetzgeber allerdings offen gelassen. Rie