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Rehabilitations-Richtlinie: Engpässe sind programmiert


Zur Erinnerung: Die Richtlinie sieht vor, dass Vertragsärzte nur noch Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen dürfen, wenn sie eine spezielle Qualifikation vorweisen können – zu erwerben beispielsweise mit einem Fachkundenachweis. In Kraft trat die Regelung schon 2004. Die Akzeptanz bei den niedergelassenen Ärzten war aber von Anfang an gering. Die meisten waren nicht dazu bereit, einen kostenpflichtigen Kurs zu besuchen, um ein Formular auszufüllen. Kritik hagelte es zudem an dem zweistufigen bürokratischen Antragsverfahren, dem „Antrag auf den Antrag“. Die Übergangsfrist wurde in der Folge immer wieder verlängert, weil die Zahl der verordnungsberechtigten Ärzte nur sehr schleppend wuchs. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Seit dem 1. April dürfen definitiv nur noch fortgebildete Kassenärzte Anträge stellen. Anschlussheilbehandlungen sind übrigens von der Regelung nicht betroffen. Gleiches gilt für Rehabilitationsleistungen zulasten anderer Kostenträger, wie etwa der Rentenversicherung.
Mittlerweile steht fest: Nur noch etwa jeder fünfte Vertragsarzt darf Reha zulasten der GKV verordnen. Das ging bereits im Mai aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Besonders die regionalen Unterschiede geben zu denken: Während in Bayern 27,4 Prozent der Ärzte eine entsprechende Qualifikation haben, sind es in Hamburg lediglich 1,4 Prozent. Der zuständige Unterausschuss des G-BA sollte daraufhin im Juni darüber befinden, ob die Zahl der Ärzte für eine flächendeckende Versorgung ausreicht.
Seitdem sind nun wieder fünf Monate vergangen. Eine abschließende Bewertung steht aber nach wie vor aus. Auf Anfrage teilte der G-BA mit, eine Stellungnahme sei in Arbeit. Allerdings muss man sich fragen, wie lange der Bundesausschuss noch hin und her rechnen will, um sich ein Urteil zu bilden. Unangenehme Erkenntnisse werden nicht besser, wenn man sie für sich behält oder auf die lange Bank schiebt. Unklar ist unterdessen, ob seit April die Zahl der Anträge zurückgegangen ist. Die in der Gesundheitsreform geforderten Antragsstatistiken werden von den Kassen erst ab Januar 2008 geführt.
Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsreform die Rolle der Rehabilitation gestärkt habe. Alle Rehaleistungen sind nun Pflichtleistungen und werden im Risikostrukturausgleich berücksichtigt. Was aber nützt das, wenn nicht genügend Ärzte Rehabilitation verordnen können? Betroffen von der G-BA-Richtlinie ist ebenfalls die geriatrische Reha. Gerade diese werde mit der Reform gefördert, hatte die Große Koalition behauptet. Nun zeigt sich: In Wahrheit sind an anderer Stelle neue Hürden geschaffen worden. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ steht nur auf dem Papier.
Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik
Deventer, Angela
Heidenreich, Barbara
Hillmann, Thomas
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