BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 25 Abs. 4 SGB V und § 135 Abs. 1 SGB V - Vom 1. August 2007


Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten Fragen der Prävention gemäß § 25 Abs. 4 SGB V.
Neue ärztliche Methoden werden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V daraufhin überprüft, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, ob eine neue Methode ambulant zulasten der GKV verordnet werden darf.
Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen.
Entsprechend der Festsetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juli 2006 wird das folgende Thema beraten:
„Überprüfung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien zur Frage einer Verkürzung des Untersuchungsintervalls der Fecal Occult Blood Test(FOBT)-Untersuchung als Früherkennungsmaßnahme auf Darmkrebs für Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren von derzeit zwei Jahren auf ein Jahr.“
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen von Herstellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Stellungnahmen zu dem o. g. Thema sind anhand eines Fragenkatalogs innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form einzureichen und themenbezogen an folgende Adresse zu senden:
fobt@g-ba.de
Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Anfrage:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Geschäftsführung
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Siegburg, den 1. August 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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