

Personen, die in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Als zuständiger Unfallversicherungsträger sorgt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit einer ärztlichen und therapeutischen Behandlung für eine schnelle Wiederherstellung der Gesundheit.
Im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik sind alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der medizinischen und therapeutischen Rehabilitation stehen. Dies gilt vor allem für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie für den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Ärztliche Behandlungsfehler sind vom Schutz ausgenommen. Nach einem Unfall sollten Patienten umgehend das Personal des Krankenhauses benachrichtigen. Nur dann kann die VBG zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen. Informationen erteilt die VBG unter Telefon: 0 40/51 46-29 40. WZ
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.