SUPPLEMENT: PRAXiS

EBM: Der erste Schritt

Dtsch Arztebl 2007; 104(45): [1]

Korzilius, Heike

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Die Tage der „Muschelwährung“ sind gezählt. Von 2009 an sollen die Vertragsärzte nach einem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen, der ihre Leistung nicht in Punkten, sondern in Euro- und Centbeträgen ausweist. Die Weichen für die neue Honorarreform hat die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen jetzt gestellt. Nach zähen Verhandlungen ist es ihr am 19. Oktober gelungen, sich in einem ersten Schritt auf einen EBM zu einigen, der das Leistungsgeschehen in den Praxen überwiegend in Pauschalen abbildet. Zwar bleibt es für eine Übergangszeit bei der Abrechnung nach Punkten. Deren Werte liegen aber im Vergleich zu heute um rund zehn Prozent höher. Positive Signale kommen auch aus der Politik, die mehr Geld für die ärztlichen Honorare in Aussicht stellt.
Klar ist aber auch, dass weder die Politik noch die Krankenkassen auf jegliche Mengensteuerung verzichten werden. Entscheidungen zu den Knackpunkten der Honorarreform stehen ebenfalls noch aus. Zum einen müssen sich Kassen und Ärzte auf ein Konzept zur Morbiditätsorientierung des neuen EBM einigen, die das Risiko der Krankheitskosten wieder auf die Kassen verlagern soll. Zum anderen gilt es, einen bundesweiten Orientierungspunktwert zu finden, an dem sich von 2009 an die Höhe des ärztlichen Honorars bemessen wird. Heike Korzilius

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote