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Rabattverträge: Verbot für bestimmte Wirkstoffe


Foto: Fotolia/G. Sanders
Die AOK kritisiert, die Düsseldorfer Entscheidung erschwere, dass Versicherte Zuzahlungen bei rabattierten Wirkstoffen sparen. Der Beschluss der Vergabekammer Düsseldorf stehe im Widerspruch zur Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vom Januar dieses Jahres. „Wir werden deshalb die notwendigen juristischen Schritte ergreifen“, sagte Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
Der Beschluss der Vergabekammer gefährde die Rabattverträge aber nicht grundsätzlich: „Wir haben schon mit 23 Arzneimittel-Herstellern neue Verträge über insgesamt 17 Wirkstoffe geschlossen, die ab 2008 für zwei Jahre gelten. Für 66 Wirkstoffe stehen die Verträge noch aus“, so Hermann.
„Wir bedauern die Entscheidung der Vergabekammer. Der von der AOK eingeschlagene Weg, Rabattverträge abzuschließen, ist richtig“, sagte eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Krankenkassen seien öffentliche Auftraggeber und Rabattverträge öffentliche Aufträge. Auf die Verträge sei deshalb das Vergaberecht strikt anzuwenden. Es könne und dürfe keine Sonderrechte für Krankenkassen geben, kommentierte der Branchenverband proGenerika die Entscheidung der Vergabekammer. hil
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