AKTUELL
Trasylol: Sofortiges Ruhen der Zulassung angeordnet


Foto: dpa
Trasylol ist in den USA bereits seit 1993, in Deutschland seit 1999 auf dem Markt. Anfang letzten Jahres kamen erste Zweifel an der Sicherheit des Medikaments auf, nachdem eine Beobachtungsstudie mit mehr als 4 300 Patienten auf ein (im Vergleich zu Tranexamsäure und Aminokapronsäure) erhöhtes Risiko von Nierenversagen, Herzinfarkten und Schlaganfällen hinwies (Mangano et al., NEJM 2006; 354: 353–65).
Auch eine Fall-Kontroll-Studie ergab ein (im Vergleich zu Tranexamsäure) erhöhtes Risiko von Nierenfunktionsstörungen (Transfusion 2006; 46: 327–38). Da die Aussagekraft dieser Beobachtungsstudien begrenzt war, wurde 2006 das Anwendungsgebiet für Trasylol eingeschränkt und die Produktinformation um Warnhinweise ergänzt. Die Ergebnisse der seit 2001 laufenden BART-Studie sollten für eine abschließende Nutzen-Schaden-Bewertung abgewartet werden.
Der Hersteller Bayer verwies zunächst auf frühere Studienergebnisse, in denen die Rate schwerer renaler Toxizitäten und kardiovaskulärer Ereignisse unter Aprotinin nicht erhöht gewesen sei. Im September 2006 wurden dann erste Ergebnisse einer retrospektiven Analyse von 67 000 Krankenakten bekannt, die ebenfalls darauf hinwiesen, dass Aprotinin Nierenschäden, Herzinsuffizienz und Schlaganfälle begünstigen und die Mortalität erhöhen könnte. Diese i3-Drug-Safety-Studie hatte Bayer HealthCare in Auftrag gegeben, die Ergebnisse der Food and Drug Administration bei einer Anhörung zu Trasylol allerdings vorenthalten. Die Behörde reagierte verärgert, blieb aber bei der positiven Einstufung des Medikaments. Bayer bezeichnete sein Verhalten später als „schwerwiegende Fehleinschätzung“.
Am 7. Februar 2007 schließlich wurden die weiterführenden Ergebnisse der Beobachtungsstudie von Mangano et al. veröffentlicht, die für mit Trasylol behandelte Patienten eine erhöhte Fünfjahresmortalitätsrate (20,8 Prozent) im Vergleich zu den Konkurrenzsubstanzen (JAMA 2007; 297: 471–9) ergab. Das Nutzen-Schaden-Verhältnis für Aprotinin wird aus Sicht des BfArM auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse der BART-Studie als ungünstig bewertet. Deshalb wurde nun das Ruhen der Zulassung von Trasylol mit sofortiger Wirkung angeordnet. Über das weitere Vorgehen soll entschieden werden, wenn die endgültigen Ergebnisse der BART-Studie vorliegen. zyl
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.