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Unbefriedigend seien hingegen die Finanzierungsmaßnahmen. Vor allem der Gesundheitsfonds sei ein Kompromiss, mit dem lediglich der „politische Lagerstreit“ zwischen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie überwunden werden sollte. Durch den Fonds werde Wettbewerb verhindert. Die den Zusatzbeiträgen zugedachte Wettbewerbsfunktion werde dadurch ausgehebelt, dass der Betrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten oder acht Euro nicht überschreiten dürfe. Die Zusatzeinnahmen einer Kasse seien umso höher, je mehr Mitglieder von dieser Überforderungsregel betroffen seien, so die Gutachter. In der Folge könne es zu einem Ringen um Versicherte mit hohem Einkommen, statt zu dem gewünschten Leistungswettbewerb kommen. TB
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