MEDIZIN: Diskussion
Zufallsbefunde bei bildgebenden Verfahren in der Hirnforschung. Ethische Überlegungen und Lösungsvorschläge: Beim Spezialisten rückversichern
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Die Autoren halten es zwar für „zweifelsohne wünschenswert, vor der Mitteilung eines Zufallsbefundes durch den Forscher die Expertise eines Neuroradiologen einzuholen“, in ihren Empfehlungen sehen sie dies aber nicht als Vorraussetzung, „weil hierdurch der Rahmen einer Forschungsstudie überschritten würde“. Außerdem empfehlen sie, dass die Mitteilung des Zufallsbefundes nur durch den Forscher erfolgt.
Dem Prinzip des Nichtschädigens folgend, das besonders für Jugendliche gilt, halten wir es für nicht vertretbar, dass eine Belastungssituation, wie sie durch die Mitteilung eines unklaren Befundes erzeugt wird,
- länger währt als nötig
- möglicherweise fälschlich durch eine Fehleinschätzung des Forschers herbeigeführt wird.
Zur sofortigen Klärung verfahren wir deshalb so, dass der Forscher sich vor der Befundmitteilung beim Spezialisten rückversichert und diesen, falls nötig, zur Befundmitteilung hinzuzieht.
Das Recht des Untersuchten – auf das Heinemann und Kollegen ausdrücklich hinweisen – klinisch relevante Befunde ignorieren zu dürfen, ist bei der Untersuchung Jugendlicher unter dem Gesichtspunkt Autonomie des Jugendlichen auf der einen Seite und Sorgerecht des Erziehungsberechtigten auf der anderen Seite zu betrachten. Da Jugendliche rechtlich nicht einwilligungsfähig sind, können sie nur an der Studie teilnehmen, wenn auch ihre Erziehungsberechtigten einwilligen. Hinsichtlich des Rechts auf Nichtwissen wird es dann problematisch, wenn ein Jugendlicher zu einer anderen Entscheidung als der Erziehungsberechtigte gelangen sollte. Sollte dieses Problem aber auftauchen, ist es sicherlich einfacher zu lösen, wenn der Forscher schon bei der Befundmitteilung weiß, ob es sich tatsächlich um einen relevanten Befund handelt oder ob dies nur sein eigener nicht fachmännischer Verdacht ist.
Prof. Dr. med. Marcella Rietschel
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Abteilung Genetische Epidemiologie in der Psychiatrie
J5, 68159 Mannheim
E-Mail: marcella.rietschel@zi-mannheim.de
Prof. Dr. med. Christian Büchel
Institut für systemische Neurowissenschaften
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistraße 52
20246 Hamburg
E-Mail: buechel@uke.uni-hamburg.de
Interessenkonflikt
Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.