BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Bundesempfehlung gemäß § 86 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Finanzierung der Leistungen und der Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung strahlentherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2008


Die Partner dieser Bundesempfehlung haben sich über die Grundsätze zur Finanzierung strahlentherapeutischer Leistungen und Kostenpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Januar 2008 wie folgt verständigt:
(1) Die Finanzierung der strahlentherapeutischen Leistungen erfolgt außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung auf der Grundlage fester, angemessener Punktwerte. Die Finanzierung der strahlentherapeutischen Sachkosten erfolgt ebenfalls außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung.
(2) Zur Durchführung der Bereinigung der Gesamtvergütungen wird das im Formblatt 3 für strahlentherapeutische Leistungen ausgewiesene Finanzvolumen zugrunde gelegt. Dabei sind die Gesamtvergütungen um die durchschnittlich in den Jahren 2000 und 2004 für strahlentherapeutische Leistungen vergüteten Beträge und die Beträge für Sachkosten der Strahlentherapie zu verringern, soweit diese jeweils innerhalb der budgetierten Gesamtvergütung finanziert werden. Abweichende Vereinbarungen zum Aufsatzzeitraum können für die Bereinigung der Gesamtvergütungen nur im Einvernehmen der Vertragspartner auf der Landesebene getroffen werden.
(3) Die Partner dieser Bundesempfehlung empfehlen den Partnern der Gesamtverträge eine unverzügliche Aufnahme der Beratungen zur Finanzierung dieser Leistungen.
(4) Die strahlentherapeutischen Leistungen unterliegen weder den Arztgruppentöpfen noch dem Regelleistungsvolumen nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses zur Festlegung von Regelleistungsvolumen gemäß § 85 Abs. 4 a SGB V.
(5) Die Rechnungslegung der Gebührenordnungspositionen des Kapitels 25 erfolgt im Formblatt 3 im Konto 400 Kapitel 25 auf der Ebene 6.
(6) Die Rechnungslegung der Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung strahlentherapeutischer Leistungen erfolgt im Formblatt 3 im Konto 400 Kapitel 40 Abschnitt 15 auf der Ebene 6.
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