BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses


Vom 21. Juni 2007
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen („Krebsfrüherkennungs-Richtlinien“) in der Fassung vom 26. April 1976 (Banz. Nr. 28/76 vom 11. November 1976), zuletzt geändert am 6. Juni 2006 (BAnz. S. 5775), wie folgt zu ändern:
I. Im Abschnitt A „Allgemeines“ wird nach Nummer 1 Buchstabe b der folgende Absatz eingefügt: !
„Der Anspruch auf Früherkennung besteht nach der ersten Inanspruchnahme – soweit nicht in den folgenden Abschnitten oder Anlagen der Richtlinie Abweichendes bestimmt ist – jährlich. Er kann ab Beginn des jeweiligen Kalenderjahres wahrgenommen werden; dies gilt analog, wenn mehrjährige, nicht aber, wenn mehrmonatige Intervalle festgelegt sind.“
II. Die Änderungen der Richtlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Siegburg, den 21. Juni 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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