

Während Kreditsicherheiten in der Vergangenheit oft nur als willkommene Ergänzung zur Abrundung der Kreditwürdigkeit oder der Bonität des Arztes herangezogen wurden, sind sie mittlerweile wegen der geänderten Kreditvergaberichtlinien der Banken ein wesentlicher Bestandteil zur Festsetzung der jeweils angemessenen Kreditkonditionen. Dieser Zusammenhang ist vielen Ärzten offenbar nicht in allen Details bekannt, weil das Thema seitens des Arztes als Bankkunde bei Kreditgesprächen eher selten angesprochen wird. Es gilt aus Arztsicht oft vielmehr der Grundsatz: je weniger Sicherheiten, umso besser. Daran muss sich auch nichts ändern. Wichtig ist allerdings vor allem die Qualität der jeweiligen Kreditsicherheit, so wie sie von den Banken im Rahmen ihrer internen Kreditvergaberichtlinien definiert wird. Banken und Sparkassen ist es daher vorbehalten, während der Laufzeit eines Kredits regelmäßige Aktualisierungen der zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten vorzunehmen. Dies hilft übrigens auch dem Arzt, der sich zeitnah über die interne Sicherheitenbewertung seiner Hausbank informieren und möglicherweise, etwa durch einen Sicherheitentausch, eine Verbesserung seiner Kreditkonditionen erzielen kann.
Wie bewerten die Banken Kreditsicherheiten? Zu berücksichtigen sind zunächst die bei Banken üblichen Bewertungsspielräume. Während sich der „Beleihungswert“ am Markt- oder Verkehrswert der jeweiligen Kreditsicherheit orientiert, legt die „Beleihungsgrenze“ den Prozentsatz der maximalen Kredithöhe innerhalb des Beleihungswerts fest. Kredite oberhalb der Beleihungsgrenze werden in der Regel nur bei guter Bonität beziehungsweise zu höheren Kreditkosten zur Verfügung gestellt (siehe Tabelle). Die Rechte und Pflichten des Kunden bei Kreditsicherheiten:
- Der Kreditgeber besitzt ein Recht auf zusätzliche Sicherheiten. Allerdings ist für eine derartige Forderung in aller Regel eine erhöhte Risikobewertung dem Kunden gegenüber erforderlich. Dazu gehört eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine Verschlechterung der vorhandenen Kreditsicherheiten, die von der Bank detailliert belegt werden sollten.
- Es bestehen sowohl eine Begrenzung des Besicherungsanspruchs als auch eine Freigabeverpflichtung. Dabei gilt, dass der Sicherheitenwert etwa der Höhe der Gesamtverbindlichkeiten entsprechen sollte. Übersteigt der Sicherheitenwert die Kreditverpflichtungen, kann dem Kunden ein Anspruch auf Rückübertragung eines Teils der Kreditsicherheiten zustehen.
- Bei einer Verwertung verschiedener Sicherheiten hat die Bank innerhalb bestimmter Grenzen die Wahl der Verwertung.
Michael Vetter
Tabelle