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Mutter-Kind-Kuren: Zahl der Maßnahmen steigt langsam


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Im Zuge der Reform wurden zum 1. April Mutter-/Vater-Kind-Kuren zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Die vorherige Klassifizierung als Regelleistung hatte dazu geführt, dass viele Anträge abgelehnt wurden und Einrichtungen zu schließen drohten. 2004 lehnten die Krankenkassen durchschnittlich 38 Prozent aller Anträge ab, inzwischen sind es noch 28 Prozent – mit starken Schwankungen je nach Krankenkasse und Bundesland. „Die AOK bewilligt seit der Reform deutlich mehr Anträge, die Kaufmännische Krankenkasse lehnt gleichbleibend 62 Prozent der Anträge ab“, berichtete Marlene Rupprecht, Vorsitzende des Müttergenesungswerks. Eine Statistik über die Anträge und Bewilligungen ist ein weiteres Instrument, die Bewilligungspraxis der Kassen zu ändern. Außerdem können die Ausgaben für die Maßnahmen im Risikostrukturausgleich ausgeglichen werden. Schmidt und Rupprecht zeigten sich zuversichtlich, dass sich der Trend fortsetzen werde.
Es müsse noch deutlicher werden, dass bei Präventionsmaßnahmen zur Gesundheit von Müttern und Vätern der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gelte. „Eine ambulante Anwendung, bei der erst die Kinder ,wegorganisiert‘ werden müssen, ist purer Stress“, betonte die Ministerin. PB
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