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LNSLNS Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 19/ 1998, S. A 1187–9 erschien ein Artikel von mir mit der Überschrift „Kindereuthanasie im Dritten Reich: Der Fall ,Kind Knauer‘“. In einem Artikel mit der Überschrift „NS-‚Kindereuthanasie‘: ‚Ohne jede moralische Skrupel‘“ habe ich im Deutschen Ärzteblatt, Heft 42/ 2000, S. A 2766–72 darauf Bezug genommen. Neue Erkenntnisse aus dem Jahr 2006 machen die folgende Korrektur notwendig (Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich die durch die Artikel entstandene Ehrverletzung der Angehörigen bedauere):
„Ich habe in den Ausgaben 19/1998 und 42/2000 (unter Bezug auf eine – wie sich unlängst herausstellte – falsche Angabe des französischen Journalisten Philippe Aziz) behauptet, dass als ‚Anlaß‘ oder ‚Anstoß‘ für die sogenannte Kindereuthanasie im Dritten Reich angenommene ‚Kind K.‘ sei ein am 20. Februar 1939 in Pomßen bei Leipzig geborener Junge, dessen Todestag am 25. Juli 1939 im Kirchenbuch der Gemeinde Pomßen dokumentiert sei. Diese Behauptung ist unzutreffend. Die Schwester dieses Kindes, Renate Kirschstein, hat mir unlängst mitgeteilt, dass ihr Bruder normal entwickelt gewesen und am besagten Tag eines natürlichen Todes verstorben sei.“
Des Weiteren ist festzuhalten, dass der Vater von Frau Kirschstein, mit dem Aziz angeblich 1973 ein Interview in Pomßen führte, laut Frau Kirschstein nicht mehr aus dem Krieg nach Hause kam.
Trotz dieser Revision ist aber weiter von einem Fall „Kind K.“ – wie man jetzt wieder sagen muss – in Leipzig oder Umgebung vor Kriegsbeginn auszugehen.
Prof. Dr. Dr. Udo Benzenhöfer
Senckenbergisches Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Frankfurt am Main

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