

Dafür traf es die Bankkunden aber auch im Kiloformat. Jeder von uns hat in den letzten Tagen päckchenweise Informationen über MiFID erhalten. Die Commerzbank etwa betitelte ihre umfangreiche Aussendung mit „Klare Sache“. Aber so eindeutig ist die Sache nicht. Wie ich so höre, wirft ein Gutteil der Adressaten die Unterlagen, weil sie das eh für unnütze Werbung halten, direkt in den Mülleimer, und die anderen sind völlig erschlagen von der Papiermenge und unterschreiben vor lauter Schreck, soweit vorhanden, den beigefügten Antwortcoupon.
Was aber heißt denn nun dieses MiFID genau? Ich habe mir den Spaß gemacht und einige Anlageberater gefragt, sie murmelten nur etwas von europäischer Finanzrichtlinie oder so, genau wüssten sie das wohl auch nicht. Diese „Markets in Financial Instruments Directive“ soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für Wertpapierdienstleistungen schaffen und speziell den Anlegerschutz verbessern. Günstigste Orderausführungen (Best Execution), Provisionstransparenz und ein sehr umfangreicher Befragungsbogen nach dem Wertpapierhandelsgesetz gehören zu den wichtigsten Inhalten dieser Richtlinie. Das Problem ist aber einerseits die lieblose Behandlung durch manche Banken und andererseits die insgesamt heillose Überfrachtung des Regelwerks.
Damit MiFiD für die Bankkunden kein gespenstisches, nebulöses Gebilde bleibt, ist es wichtig, die tatsächlichen Vorteile des Regelwerks zu verstehen. Ich glaube, der wirklich werthaltige Pfeiler ist die (gewollte) Transparenz bei den Provisionserträgen, die Offenlegung von Zuwendungen – wer hat was von wem wofür erhalten. Diese Informationen darf sich der Kunde nicht aus der Hand nehmen lassen, sondern muss sie bei seiner Bank oder seinem Fonds dezidiert einfordern. Damit lassen sich Anlageangebote bestens vergleichen, was zuvor nicht möglich war. MiFID hat einen hohen Nutzen, nur gewusst wo, das war hier die Frage.
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