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Arzneimittelinnovationen: Krankenkassen wollen Nutzen selbst bewerten
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Foto: picture-alliance/chromorange
Durch das Bewertungssystem lasse sich feststellen, ob ein neues Medikament tatsächlich eine Innovation oder lediglich eine Scheininnovation sei. Im Vordergrund stehe dabei die Frage, ob im Vergleich zum aktuellen Therapiestandard der positive Zusatznutzen überwiege oder dieser durch eventuelle Nebenwirkungen aufgewogen werde. „So kann es durchaus sein, dass zum Beispiel ein neues Mittel den Blutdruck messbar senkt, die Sterberate unter der Behandlung aber steigt“, so Schmeinck.
Ein Sparinstrument sei EVITA nicht, wie Schmeinck im Namen der Spitzenverbände erklärte. Zugleich räumte er jedoch ein, dass die Medikamentenbewertung „nicht gänzlich losgelöst von der Kostendebatte“ gesehen werden könne. Werde mithilfe von EVITA festgestellt, dass eine Innovation keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen bringe, könne dies der Anlass dazu sein, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Kosten-Nutzen-Analyse beauftrage. Eine Konkurrenz zum IQWiG sei EVITA aber nicht, sondern ein „Vorfühlinstrument“. TB
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