ArchivDeutsches Ärzteblatt48/2007Rauchverbot: Gängelung der Bürger
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS
Seit 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg ein Rauchverbot in Gaststätten aller Art, zusätzlich zum bundesweiten Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Die Gastronomen in Baden-Württemberg haben aber die Möglichkeit, das Rauchen in abgetrennten Räumen zuzulassen. Von dieser Möglichkeit wird, soweit wir sehen können, aber nur wenig Gebrauch gemacht. Nach unserem Verständnis ist damit dem Nichtraucherschutz Genüge getan. Die Vorstellungen von Herrn Blöß, auch abgetrennte Raucherzimmer in Gaststätten zu verbieten, haben allerdings mit Nichtraucherschutz nichts mehr zu tun, sie haben mehr mit der Freude an Verboten und der Gängelung der Bürger zu tun. Er schreibt ganz richtig, dass ein Umdenken auf der Basis von Überzeugung notwendig ist, dies erreicht man aber nur wenig mit Verboten.
Dr. med. Wolfgang Harr, Dr. med. Dietrich Kölsch,
Flachsbergstraße 2, 89551 Königsbronn

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote