

Seit vielen Jahren praktiziere ich als Frauenärztin in Thüringen. Wie im oben genannten Artikel richtig erwähnt ist, dürfen Fachärzte nach Teilnahme an hoch qualifizierten Impfkursen der Landesärztekammer ihre Patienten impfen. Diese Kurse müssen vom betroffenen Personenkreis (Fachärzte!) alle drei Jahre wiederholt werden. Zu jedem Kursus wird betont, wie unbefriedigend der derzeitige Impfstatus in Deutschland ist und welch hohe Verantwortung die Ärzte tragen, diese Impflücken künftig zu schließen. Aus eigener Praxis kann ich bestätigen, dass bei ca. 40 Prozent der Patientinnen eine unvollständige Immunität besteht bzw. die durchgeführten Immunisierungen nicht dem aktuellen Stand der STIKO-Empfehlungen entsprechen. Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Weiterbildungspflicht für Impfungen nur den Kreis der Fachärzte betrifft. Nicht zuletzt haben diese – ebenso wie die Allgemeinmediziner und praktischen Ärzte – ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin absolviert und zusätzlich eine hohe Fachqualifikation erlangt. Schließlich sind wir ausreichend medizinisch in allen Fachgebieten kompetent, wenn es um die Absicherung des kassenärztlichen Notdienstes geht . . . Sollte den Fachärzten tatsächlich die Genehmigung zur Immunisierung unserer Bevölkerung entzogen werden, wird die ohnehin lückenhafte Impfsituation in unserem Land dramatisch verschärft. An dieser Stelle sollte über eine mögliche Amtshaftung der Entscheidungsträger nachgedacht werden . . .
Dr. med. Viktoria Piesold, Nordhäuser Straße 2, 99089 Erfurt