

Doch zunächst einmal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Schwarzen Peter. Er soll nämlich die entsprechende Richtlinie beschließen. Eine Aufgabe, die dem G-BA-Vorsitzenden, Dr. Rainer Hess, sichtlich Unbehagen bereitet. „Therapiegerechtes Verhalten müsste zunächst definiert werden. Aber das ist unmöglich“, sagte er. „Soll es sich nur auf das Einhalten von Verordnungen beziehen? Oder beispielsweise auch auf gleichzeitigen Alkoholkonsum?“ Ärztinnen und Ärzte könnten nicht Detektiv spielen und die regelmäßige Medikamenteneinnahme ihrer Patienten überprüfen, meint Hess. Insofern müssten sie ihren Patienten die Therapie erklären und eine mündliche oder schriftliche Erklärung einholen, ob sie gewillt seien, sich an die Vorgaben zu halten. „Ich sehe da keine andere Möglichkeit“, sagte der G-BA-Vorsitzende. Bis zu seiner Dezembersitzung hat der Ausschuss Zeit, über eine Entscheidung nachzusinnen.
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