AKTUELL
Ambulante Palliativversorgung: Keine starren Richtlinien geplant


Spezialisierte
ambulante Palliativversorgung:
Seit der jüngsten
Gesundheitsreform
haben Betroffene
darauf einen
Anspruch.
Foto: Superbild
Dies ist notwendig, um schwerstkranken Menschen „ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationärer Versorgung zu ermöglichen“, wie Hess erklärte. Wichtig sei dabei, die individuellen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen zu berücksichtigen. Darum dürfe es „keinen starren Leistungskatalog geben“, vielmehr müsse dieser flexibel abgestuft dem individuellen Versorgungsbedarf angepasst werden.
Im Zuge dessen hob Hess hervor, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung mit der letzten Gesundheitsreform die ausdrückliche Genehmigungspflicht dieser Leistungen durch die Krankenkassen gestrichen hat. Notwendig soll darum lediglich die ärztliche Verschreibung sein. Wird sie bei der Kasse eingereicht, muss diese die Leistungen bis zur Entscheidung über deren Fortsetzung übernehmen. „Das gewährleistet, dass keine Unterbrechungen eintreten“, so Hess weiter.
Auch Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/ Hamburg, ist für flexible Richtlinien: „Die Richtlinie muss Spielräume für die Patienten lassen.“ Zudem dürften keine zu großen Hürden für die Inanspruchnahme der Patienten aufgebaut werden, es dürfe nicht zu stark bürokratisiert werden. TB
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