ArchivDeutsches Ärzteblatt PP12/2007Kammerbezeichnung/Ärztliche Psychotherapeuten: Keine Lösung der Probleme

EDITORIAL

Kammerbezeichnung/Ärztliche Psychotherapeuten: Keine Lösung der Probleme

Bühring, Petra

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LNSLNS Der Aufbau der berufsrechtlichen Strukturen der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) ist in den letzten acht Jahren professionell vorangeschritten. Die Landeskammern und ihre Arbeitsgemeinschaft, die Bundespsychotherapeutenkammer, haben sich zu ernst zu nehmenden Partnern für Politik und Selbstverwaltung entwickelt. Vergessen wird dabei gelegentlich, dass es auch ärztliche Psychotherapeuten gibt, die von den Ärztekammern vertreten werden. Die spezifischen Interessen dieser mit 4 484 Ärzten sehr kleinen Gruppe kommen dort – wegen der Vielzahl verschiedenster ärztlicher Fachgruppen – manchmal zu kurz. Die fachliche Präsenz der Psychotherapeutenkammern und die quantitative Überlegenheit von PP (12 728) und KJP (2 705) haben dazu geführt, dass sich viele ärztliche Psychotherapeuten an den Rand gedrängt fühlen. Ausdruck fand dies auch auf dem Deutschen Ärztetag 2006, bei dem sich ein Tagesordnungspunkt mit der Stärkung der ärztlichen Psychotherapie befasste. Die „Übermacht“ von PP und KJP sei zu einem Problem geworden, hieß es dort, nicht nur zahlenmäßig, sondern vor allem in den Köpfen: Psychotherapie werde selbst von anderen Fachärzten eher mit Psychologen verknüpft als mit Ärzten.
Eine Lösung des Problems scheint Funktionären der ärztlichen Psychotherapeuten in der Auflösung des Begriffs „Psychotherapeutenkammer“ zu liegen. Der „Alleinvertretungsanspruch“ des Namens erwecke bei Patienten den Eindruck, Psychotherapeuten seien keine Ärzte, weshalb sie weniger die ärztlichen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen würden. Erkennbar solle deshalb sein, wer vertreten wird, also: Kammern für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Deutsche Ärztetag entschied deshalb, sich für die Einführung der langen Bezeichnung einzusetzen.
Das – zweifellos korrekte – Wortungetüm muss in Bayern, Berlin und Hessen auch so geführt werden, weil es bei der Gründung in den Heilberufegesetzen festgelegt wurde. In den anderen Bundesländern darf die Kurzbezeichnung verwendet werden. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe brachten nun vor Kurzem mit den vorgenannten Argumenten eine Initiative zur Namensänderung der Psychotherapeutenkammer NRW im Heilberufegesetz des Landes ein. Die Kurzbezeichnung war ein Dorn im Auge. Nach Stellungnahmen und Anhörungen fand der Landtag Nordrhein-Westfalen jetzt einen Kompromiss, den alle beteiligten Kammern akzeptieren: Im Heilberufegesetz muss der ausführliche Begriff stehen. Der in der Öffentlichkeit etablierte Begriff „Psychotherapeutenkammer NRW“ darf jedoch im Rechts- und Geschäftsverkehr weiter verwendet werden.
Der Landtag hat richtig entschieden. Denn ohne alle Argumente aufzuzählen, die die Abgeordneten überzeugt haben – allen voran die Kosten für die Änderung –, eine ausführliche Bezeichnung im öffentlich erscheinenden Namen würde das Problem der ärztlichen Psychotherapeuten nicht lösen. Weder das Gefühl der Isolation in der eigenen Berufsgruppe, noch die Nachwuchssorgen. Denn dafür sind die Psychologen nicht verantwortlich. Kein ärztlicher Psychotherapeut wird sich über mangelnden Zulauf beklagen, aber Patienten über fehlende Ärzte: Bundesweit können 1 800 für sie freigehaltene Vertragsarztsitze nicht besetzt werden. In den nächsten zehn Jahre werde sich die Zahl der ärztlichen Psychotherapeuten nochmals halbieren, wurde auf dem Ärztetag prophezeit, wenn nicht gegengesteuert wird. Für eine Stärkung der ärztlichen Psychotherapie – ja, aber bitte ohne einen Schwarzen Peter zu suchen.

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