EDITORIAL
Kammerbezeichnung/Ärztliche Psychotherapeuten: Keine Lösung der Probleme


Eine Lösung des Problems scheint Funktionären der ärztlichen Psychotherapeuten in der Auflösung des Begriffs „Psychotherapeutenkammer“ zu liegen. Der „Alleinvertretungsanspruch“ des Namens erwecke bei Patienten den Eindruck, Psychotherapeuten seien keine Ärzte, weshalb sie weniger die ärztlichen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen würden. Erkennbar solle deshalb sein, wer vertreten wird, also: Kammern für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Deutsche Ärztetag entschied deshalb, sich für die Einführung der langen Bezeichnung einzusetzen.
Das – zweifellos korrekte – Wortungetüm muss in Bayern, Berlin und Hessen auch so geführt werden, weil es bei der Gründung in den Heilberufegesetzen festgelegt wurde. In den anderen Bundesländern darf die Kurzbezeichnung verwendet werden. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe brachten nun vor Kurzem mit den vorgenannten Argumenten eine Initiative zur Namensänderung der Psychotherapeutenkammer NRW im Heilberufegesetz des Landes ein. Die Kurzbezeichnung war ein Dorn im Auge. Nach Stellungnahmen und Anhörungen fand der Landtag Nordrhein-Westfalen jetzt einen Kompromiss, den alle beteiligten Kammern akzeptieren: Im Heilberufegesetz muss der ausführliche Begriff stehen. Der in der Öffentlichkeit etablierte Begriff „Psychotherapeutenkammer NRW“ darf jedoch im Rechts- und Geschäftsverkehr weiter verwendet werden.
Der Landtag hat richtig entschieden. Denn ohne alle Argumente aufzuzählen, die die Abgeordneten überzeugt haben – allen voran die Kosten für die Änderung –, eine ausführliche Bezeichnung im öffentlich erscheinenden Namen würde das Problem der ärztlichen Psychotherapeuten nicht lösen. Weder das Gefühl der Isolation in der eigenen Berufsgruppe, noch die Nachwuchssorgen. Denn dafür sind die Psychologen nicht verantwortlich. Kein ärztlicher Psychotherapeut wird sich über mangelnden Zulauf beklagen, aber Patienten über fehlende Ärzte: Bundesweit können 1 800 für sie freigehaltene Vertragsarztsitze nicht besetzt werden. In den nächsten zehn Jahre werde sich die Zahl der ärztlichen Psychotherapeuten nochmals halbieren, wurde auf dem Ärztetag prophezeit, wenn nicht gegengesteuert wird. Für eine Stärkung der ärztlichen Psychotherapie – ja, aber bitte ohne einen Schwarzen Peter zu suchen.