

Mobbing macht
krank: Wer in
seiner fachlichen
Qualifikation herabgewürdigt
wird,
kann psychische
Schäden erleiden.
Foto: vario images
Das Landesarbeitsgericht hatte zuvor zwar „mobbingtypische Verhaltensweisen“ des Chefarztes anerkannt, einen Schmerzensgeldanspruch aber verneint, denn der Chefarzt habe nicht erkennen können, dass der klagende Oberarzt aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde. Das Bundesarbeitsgericht hob dieses Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zurück an die Vorinstanz. Die beklagte Klinik habe für den Schmerzensgeldanspruch einzustehen, weil der Chefarzt ihr Erfüllungsgehilfe sei. Zu prüfen sei zudem, ob der Oberarzt unmittelbare Ansprüche gegen den Arbeitgeber habe, weil dieser möglicherweise seine Verpflichtung verletzt habe, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen. TG
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