

MEDI Baden-Württemberg will im neuen Jahr juristisch prüfen lassen, ob niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das Streikrecht wieder zurückfordern können. Das kündigte der MEDI-Vorsitzende, Dr. med. Werner Baumgärtner, bei der Delegiertenversammlung an. „Nachdem das kollektivvertragliche System und der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen permanent durch den Gesetzgeber in Form des Sozialgesetzbuchs V ausgehöhlt werden, müssten die Niedergelassenen eigentlich auch wieder streiken dürfen“, erklärte Baumgärtner. Schließlich hätten die niedergelassenen Ärzte wegen des Sicherstellungsauftrags und des kollektivvertraglichen Systems auf ihr Streikrecht verzichtet. EB
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.